DSGVO – Vorerst keine Strafen
Schon seit längerem wird in der Branche darüber diskutiert, dass der Zeitpunkt für die Scharfschaltung
der DSGVO nach hinten gerückt werden könnte.
Durch das massive Rühren der Werbetrommel für die DSGVO sind viele Unternehmer wach geworden und
haben gleich zu Beginn bemerkt, dass es mit der Umsetzung bis 25. Mai 2018 nicht klappen wird.
Spätestens seit dieser Einsicht wurde aber auch spekuliert, wie ab dem 25. Mai gestraft wird.
Dass es vorerst nur zu Abmahnungen kommen soll, ist generell zu begrüßen, aber dass es mehr Ausnahmen
und Sonderregelungen geben wird, ist wieder ein typisch österreichischer Fall. Wir kennen es vom Nichtrauchergesetz!
Wir sind schon auf die Reaktion der Datenschützer gespannt und werden Sie weiter informieren!
Ihr Team von NET-Solutions & EDV-Service GmbH